Chinas Spielzeugsicherheitsnorm GB 6675-2014: Chinas boomender heimischer Spielzeugmarkt

Im Allgemeinen erfordert die Einhaltung von Marktstandards die Erfüllung von vier Ebenen von Normen - nationale, industrielle, lokale und Unternehmensnormen - wie im Normungsgesetz der Volksrepublik China dargelegt. Alle nationalen Normen fallen unter den Normencode GB oder GB/T. Dieser Artikel befasst sich mit den chinesischen Spielzeugsicherheitsnormen GB 6675-2014, die die am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Norm GB 6675-2003 ersetzen.

Überblick über die chinesischen Sicherheitsstandards für Spielzeug GB 6675-2014

Die aktualisierte Norm ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine of the People's Republic of China (AQSIQ) und der Standardization Administration of the People's Republic of China (SAC). GB 6675-2014 wurde in vier Teile umstrukturiert, um die Sicherheitserwartungen Chinas an Spielzeug, das in der heimischen Spielzeugindustrie hergestellt wird und/oder für diese bestimmt ist, zu verdeutlichen. Die Einhaltung aller Teile dieser Norm ist obligatorisch, bevor ein Spielzeug verkauft werden darf.

GB 6675.1-2014: Basic Code

Im Basiskodex sind alle verschiedenen Spielzeugklassifizierungen, ihre jeweiligen Sicherheitsanforderungen, die Zertifizierungspflichten der einzelnen Hersteller oder Importeure sowie die chinesischen Überwachungs- und Kontrollbehörden aufgeführt.

Der Basiskodex enthält insbesondere die Anforderungen für die Erlangung der "China's Compulsory Certification" (CCC), einer Produktkonformitätskennzeichnung, die für in China hergestelltes und/oder verkauftes Spielzeug erforderlich ist, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Kinderwagen, Kunststoff-, Metall-, elektronisches und Projektilspielzeug sowie Puppen.

Der Kodex enthält auch Anforderungen an Warnhinweise, die für die Einstufung relevant sind. So muss beispielsweise auf der Verpackung von chemischem Spielzeug stehen: "Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter xx Jahren. Nur unter der Aufsicht eines Erwachsenen verwenden".

GB 6675.2-2014: Mechanische und physikalische Eigenschaften

In Teil 2 werden die annehmbaren Kriterien für die strukturellen Merkmale von Spielzeug, wie Größe, Form, Kontur, Abstände (z. B. Rasseln, Kleinteile, scharfe Spitzen und Kanten, Scharnierabstände), sowie annehmbare Kriterien für bestimmte Spielzeugklassifizierungen aufgeführt, z. B. die maximal zulässige kinetische Energie für Geschossspielzeug und Mindestkippwinkel für Aufsitzspielzeug.

Die aktualisierte Norm enthält spezifische Anforderungen an den Schall und die entsprechenden Prüfverfahren sowie zusätzliche Definitionen, Spezifikationen und Prüfungen für Magnetspielzeug.

GB 6675.3-2014: Entflammbarkeit

Teil 3 enthält Anforderungen an die Entflammbarkeit bestimmter Spielzeuge, einschlägige Prüfverfahren und Kategorien entflammbarer Materialien, deren Verwendung in Spielzeugprodukten verboten ist.

In der aktualisierten Fassung des GB 6675 werden bestimmte Spielzeuge, die im Falle einer Entzündung besonders verletzungsanfällig sind, stärker hervorgehoben:

  • Spielzeug, das auf dem Kopf getragen wird; Perücken, Schnurrbärte und Bärte; Masken aus Formteilen und Stoff

  • Spielzeug-Kostüme

  • Spielzeug, das von einem Kind betreten werden kann, wie Kriechräume

  • Weiches, gefülltes Spielzeug mit geflochtenen oder textilen Oberflächen.

GB 6675.4-2014: Migration und bestimmte Elemente

Auf der Grundlage von ISO 8124-3:2010 legt Teil 4 die zulässigen Höchstgehalte und die Methoden der Probenahme und Extraktion vor der Analyse der Migration der Elemente Antimon, Arsen, Barium, Kadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen aus Spielzeugmaterialien und Spielzeugteilen fest.

Für Spielzeugmaterialien sind Höchstwerte für die Migration dieser Elemente festgelegt, unter anderem:

  • Beschichtungsmaterialien (Farben, Lacke, Lasuren, Druckfarben, Polymere usw.)

  • Polymere Werkstoffe

  • Papier und Pappe, mit einer Masse pro Flächeneinheit von höchstens 400 g/m²

  • Natürliche, künstliche oder synthetische Textilien

  • Glas, Keramik und metallische Werkstoffe, ausgenommen Lötzinn für elektrische Verbindungen

  • Andere färbbare Materialien, wie Faserplatten, Karton, Knochen und Leder

  • Materialien, die dazu bestimmt sind, Spuren zu hinterlassen, wie z. B. Graphitstifte und flüssigkeitsgefüllte Stifte

  • Geschmeidige Materialien wie Gele und Knete

  • Spielzeugfarben, wie Fingerfarben, Lacke, Farben, Ölpulver und andere feste und flüssige Materialien

  • Spielzeug mit Mundkontakt

  • Kosmetika

GB 6675.1-2014 Enthält Beschränkungen für sechs Phthalate

Die Verwendung von sechs Weichmachern (DBP, BBP, DEHP, DNOP, DINP und DIDP) in Kunststoffspielzeug oder Spielzeugkomponenten darf 0,1 % der Materialzusammensetzung nicht überschreiten.

GB 6675.11-2014: Schaukeln, Rutschen und ähnliche Spielgeräte für den häuslichen Gebrauch im Innen- und Außenbereich von Familien

Dieser Abschnitt gilt für Schaukeln, Rutschen, Wippen, Karussells, Schaukelspielzeug, Klettergerüste, geschlossene Kinderschaukeln und anderes Spielzeug, das die Masse eines oder mehrerer Kinder tragen kann und für Kinder unter 14 Jahren bestimmt und konzipiert ist.

GB 6675.12-2014: Spielzeug-Roller

Dieser Abschnitt gilt für Spielzeugroller, die für Kinder unter 14 Jahren und mit einem Körpergewicht von höchstens 50 kg bestimmt oder konstruiert sind, einschließlich gefalteter oder nicht gefalteter Roller.

GB 6675.13-204: Chemisches Spielzeug (Sets), außer Experimentierkästen

Dieser Abschnitt gilt für Gipsabformsets, Keramik- und Glasmaterialien in Miniaturwerkstattsets, ofenhärtende Weich-PVC-Formmassen, Kunststoffabformsets, Einbettungssets, fotografische Entwicklungssets, Klebstoffe, Farben, Lacke, Firnisse, Verdünner und Reinigungsmittel, die in Modellbausätzen geliefert oder empfohlen werden.

GB 6675.14-2014: Anforderungen und Prüfverfahren für Fingermalfarben

Dieser Abschnitt gilt für Stoffe und Materialien aus Fingerfarben, die für Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder konzipiert sind.

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