September 2023



North America News

On 14 & 16 August 2023, the CPSC published the final rules 16 CFR 1309 and 16 CFR 1310 for the ban of crib bumpers and inclined sleepers for infants, pursuant to the Safe Sleep for Babies Act of 2021.

The effective dates of these rules were 13 September 2023 and 15 September 2023, respectively.

On 14 & 16 August 2023, two final rules were issued by the CPSC in the United States to codify the ban of crib bumpers and inclined sleepers for infants, pursuant to the Safe Sleep for Babies Act of 2021, H.R. 3182, Public Law 117-126.

Important information related to the two rules is as below.

Ban of Crib Bumpers (16 CFR 1309) Definition of crib bumper per the rule: Crib bumper: (1) Means any material that is intended to cover the sides of a crib to prevent injury to any crib occupant from impacts against the side of a crib or to prevent partial or complete access to any openings in the sides of a crib to prevent a crib occupant from getting any part of the body entrapped in any opening; (2) Includes a padded crib bumper, a supported and unsupported vinyl bumper guard, and vertical crib slat covers; and (3) Does not include a non-padded mesh crib liner.

Banned Hazardous Product: Any crib bumper, regardless of the date of manufacture, is a banned hazardous product under section 8 of the Consumer Product Safety Act.

Effective Date: The effective date of this rule was 13 September 2023.

Ban of Inclined Sleepers for Infants (16 CFR 1310) Definition of inclined sleeper for infants per the rule: Inclined sleeper for infants means a product with an inclined sleep surface greater than ten degrees that is intended, marketed, or designed to provide sleeping accommodations for an infant up to one year old.

Banned Hazardous Product: Any inclined sleeper for infants, regardless of the date of manufacture, is a banned hazardous product under section 8 of the Consumer Product Safety Act.

Effective Date: The effective date of this rule was 15 September 2023.

Please note that the ban of inclined sleepers for infants and crib bumpers has been effective since 12 November 2022 under the Safe Sleep for Babies Act 2021.

Am 21. September 2023 veröffentlichte die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) eine direkte endgültige Regelung für die Sicherheitsnorm für Knopfzellen- oder Münzbatterien und Verbraucherprodukte, die solche Batterien enthalten, kodifiziert als 16 CFR 1263. Demnach müssen alle Verbraucherprodukte, die Knopfzellen- oder Knopfbatterien enthalten, der Norm ANSI/UL 4200A-2023 entsprechen. Verbraucherprodukte, die den Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen dieser Direct Final Rule unterliegen, müssen getestet und als konform mit der Direct Final Rule zertifiziert werden.

Die unmittelbare endgültige Regelung tritt am 23. Oktober 2023 in Kraft, es sei denn, die Kommission erhält bis zum 5. Oktober 2023 eine wesentliche negative Stellungnahme.

Am selben Tag veröffentlichte die Kommission auch eine separate endgültige Regelung zur Festlegung von Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen von Knopf- oder Knopfzellenbatterien, da diese Arten von Produkten nicht in den Anwendungsbereich von UL 4200A-2023 fallen.

Diese Regelung tritt am 21. September 2024 in Kraft. Verpackungen von Knopfzellen oder Knopfzellenbatterien, die nach dem 21. September 2024 hergestellt oder importiert werden, müssen dieser endgültigen Vorschrift entsprechen.

Verbindliche Norm für Verbraucherprodukte, die Knopfzellen- oder Münzbatterien enthalten

Am 21. September 2023 veröffentlichte die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) eine direkte endgültige Regelung für den Sicherheitsstandard für Knopfzellen- oder Münzbatterien und Verbraucherprodukte, die solche Batterien enthalten (16 CFR 1263). Eine kürzlich grundlegend überarbeitete freiwillige Norm (ANSI/UL 4200A -2023 Standard for Safety for Products Incorporating Button Batteries or Coin Cell Batteries) wurde von der Kommission so festgelegt, dass sie die Anforderungen des Reese's Law in Bezug auf Leistung und Kennzeichnung von Verbraucherprodukten mit Knopfzellen- oder Knopfzellenbatterien erfüllt.

Nach dem Reese's Law gilt jeder für den Verbraucher bestimmte Artikel, der Knopfzellen- oder Knopfbatterien besitzt oder benötigt, als "Verbraucherprodukt, das Knopfzellen- oder Knopfbatterien enthält". Diese Definition gilt unabhängig davon, ob die Batterien zum Austausch durch den Verbraucher bestimmt sind, mit dem Produkt verpackt sind oder separat verkauft werden. Ausgenommen sind Spielzeuge, die für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind und der Spielzeugnorm ASTM F963 entsprechen, sowie Knopfzellen- oder Knopfbatterien, bei denen die Kommission festgestellt hat, dass sie keine Gefahr des Verschluckens darstellen (z. B. Zink-Luft-Knopfzellen oder -Knopfbatterien).

Die unmittelbare endgültige Regelung tritt am 23. Oktober 2023 in Kraft, es sei denn, die Kommission erhält bis zum 5. Oktober 2023 eine wesentliche negative Stellungnahme.

Im Folgenden werden zwei Hauptkategorien gemäß der Norm ANSI/UL 4200A-2023 unterschieden:

Leistungsbewertung: Kinder dürfen beim Hantieren mit dem Produkt keinen leichten Zugang zu Knopf-/Münzzellen haben. ANSI/UL 4200A-2023 schreibt vor, dass das Batteriefach entweder mit einem Werkzeug wie einem Schraubenzieher oder einer Münze oder durch mindestens zwei separate und gleichzeitige Bewegungen zugänglich sein muss. Verbraucherprodukte müssen außerdem eine Reihe von Leistungsbewertungen durchlaufen, die plausible Szenarien sowohl der beabsichtigten als auch der unbeabsichtigten Nutzung simulieren. Das Produkt sollte mechanischen Missbrauchstests unterzogen werden können, ohne dass sich die Batterien lösen oder freigelegt werden.

Kennzeichnung: Darüber hinaus schreibt die Norm vor, dass Verbraucherprodukte, die Knopfzellen- oder Knopfbatterien enthalten, eine entsprechende Kennzeichnung tragen müssen. Die Kennzeichnung soll deutlich auf die Gefahr des Verschluckens von Batterien hinweisen und den Verbrauchern raten, sowohl neue als auch gebrauchte Batterien außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren und bei Verschlucken einer Batterie sofort einen Arzt aufzusuchen.

Anforderungen an die Kennzeichnung von Verpackungen für Knopfzellen oder Knopfzellenbatterien Die Kommission hat auch eine separate endgültige Regelung veröffentlicht, um Kennzeichnungsanforderungen für Knopfzellen- oder Knopfbatterieverpackungen festzulegen, wie es das Reese-Gesetz vorschreibt, da diese Arten von Produkten nicht in den Anwendungsbereich von UL 4200A-2023 fallen.

Im Allgemeinen muss ein Warnhinweis leicht erkennbar und dauerhaft auf der Hauptanzeigetafel der Verpackung der Knopfzellen- oder Knopfbatterie in englischer Sprache mit dem vorgeschriebenen Format und der vorgeschriebenen Schriftgröße angebracht sein.

Der vorgeschriebene Warnhinweis soll die Verbraucher auf die Gefahr des Verschluckens von Batterien aufmerksam machen, ihnen raten, sowohl neue als auch gebrauchte Batterien außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, bei Verschlucken einer Batterie sofort einen Arzt aufzusuchen und eine Hotline für Informationen zur Behandlung anzugeben.

Weitere sicherheitsrelevante Hinweise in der Vorschrift raten dem Verbraucher, die Batterien bis zum Gebrauch in der Originalverpackung aufzubewahren, und geben Hinweise zur korrekten Entsorgung der Batterien.

Diese Regelung tritt am 21. September 2024 in Kraft. Verpackungen von Knopfzellen oder Knopfzellenbatterien, die nach dem 21. September 2024 hergestellt oder importiert werden, müssen dieser endgültigen Vorschrift entsprechen.

Wenn in den USA Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der täglich aktualisierten Liste der Consumer Product Safety Commission (CPSC) Recent Recalls auf der CPSC-Website veröffentlicht. Die US-Rückrufe vom 01. August 2023 bis zum 31. August 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Brandgefahr

7

Verbrennungsgefahr

7

Verletzungsgefahr

4

Gefahr von Schnittverletzungen

4

Sturzgefahr

3

Risiko der Augenreizung

3

Chemische Gefährdung

2

Risiko der Hautreizung

2

Andere Gefährdungen*

6

*Andere Gefahren umfassen die Gefahr der Exposition gegenüber Verbrennungsgasen, Erstickungsgefahr, Erstickungsgefahr, Einklemmungsgefahr, Explosionsgefahr und Strangulationsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Elektrische Haushaltsgeräte

5

Möbel

3

Haushaltsgegenstände

3

Chemikalien

3

Elektrische Geräte

2

Sportartikel / Ausrüstung

1

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

1

Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik & Zubehör

1

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

1

Schutzausrüstung

1

Werkzeuge und Hardware

1

Outdoor-Wohnartikel

1

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Wenn in Kanada Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website von Health Canada veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in Kanada vom 01. August 2023 bis zum 31. August 2023 sind nachstehend zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Brandgefahr

6

Chemische Gefährdung

5

Verbrennungsgefahr

5

Sturzgefahr

3

Gefahr von Schnittverletzungen

3

Risiko einer Allergie

3

Verletzungsgefahr

2

Erstickungsgefahr

2

Mikrobiologische Gefährdung

1

Gesundheitsrisiko Gefährdung

1

Risiko des Todes

1

Auswirkung Gefährdung

1

Produkt-Kategorien

Frequenz

Lebensmittel

8

Elektrische Haushaltsgeräte

3

Körperpflege / Kosmetika

2

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

2

Haushaltsgegenstände

2

Möbel

2

Elektrische Geräte

2

Schmuck

1

Werkzeuge und Hardware

1

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

1

Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik & Zubehör

1

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Europe News

Am 1. August 2023 hat das Ministerium für Wirtschaft und Handel des Vereinigten Königreichs die Absicht bekannt gegeben, die Verwendung der CE-Kennzeichnung für Unternehmen auf unbestimmte Zeit über die im Dezember 2024 ablaufende Frist für 18 Verordnungen hinaus zu verlängern.

Am 1. August 2023 kündigte die Regierung des Vereinigten Königreichs (UK) an, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Waren in Großbritannien auf unbestimmte Zeit zu verlängern, d. h. über die kommende Frist im Dezember 2024 hinaus.

Diese Aktualisierungen gelten für die 18 Verordnungen, die dem Ministerium für Wirtschaft und Handel unterstehen, wie unten aufgeführt:

  • Spielzeug

  • Pyrotechnik

  • Sportboote und Wassermotorräder

  • Einfache Druckgefäße

  • Elektromagnetische Verträglichkeit

  • Nichtselbsttätige Waagen

  • Messgeräte

  • Messbehälter Flaschen

  • Aufzüge

  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)

  • Funkausrüstung

  • Druckgeräte

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Gasgeräte

  • Maschinenpark

  • Ausrüstung für den Einsatz im Freien

  • Aerosole

  • Elektrische Niederspannungsgeräte

On 11 August 2023, a new Regulation (EU) 2023/1627 amending Annex I to Food Contact Plastic Regulation (EU) No 10/2011 was published by the European Union.

On 11 August 2023, the European Union published the 17th amendment (Regulation (EU) 2023/1627 ) to Food Contact Plastic Regulation (EU) No 10/2011. This new amendment adds a substance (bis(2-ethylhexyl) cyclohexane-1,4- dicarboxylate (DEHCH)) as an authorized substance which can be intentionally used as an additive in poly(vinyl chloride) (PVC) at up to 25 % w/w in contact at room temperature or below with foods for which food simulants A (10% Ethanol) or B (3% acetic acid) are assigned in Table 2 of Annex III.

The 17th amendment entered into force on 31 August 2023.

Die Neufassung der Verordnung der Europäischen Union über persistente organische Schadstoffe (POP) umfasst nun auch PFHxS sowie seine Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen. Diese neue Änderung trat am 28. August 2023 in Kraft.

Am 8. August 2023 führte die Europäische Union (EU) die Verordnung (EU) 2023/1608 ein, die Teil A des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe(POP-Neufassungsverordnung, konsolidierte Fassung vom Juni 2023) ändert. Diese Änderung umfasst Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen, mit einigen Ausnahmen für die Zwischenverwendung oder andere Anforderungen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Änderung.

Stoffe

Umfang

Anforderung

PFHxS und seine Salze

Stoffe, Gemische oder Gegenstände

≤ 0,025 mg/kg

PFHxS-verwandte Verbindungen

Stoffe, Gemische oder Gegenstände

≤ 1 mg/kg (Summe aller PFHxS-bezogenen Verbindungen)

PFHxS, seine Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen

Konzentrierte Feuerlöschschaumgemische, die zur Herstellung anderer Feuerlöschschaumgemische verwendet werden sollen oder verwendet werden

≤ 0,1 mg/kg (Diese Anforderung wird von der Kommission bis spätestens 28. August 2026 im Hinblick auf eine mögliche Verschärfung des Grenzwerts überprüft und bewertet)

Anmerkung:

"Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen" bedeutet:

  • Perfluorhexansulfonsäure, einschließlich jedes ihrer verzweigten Isomere

  • Seine Salze

  • PFHxS-verwandte Verbindungen, die für die Zwecke des Übereinkommens alle Stoffe sind, die die chemische Einheit C6F13S- als eines ihrer Strukturelemente enthalten und die zu PFHxS abgebaut werden

Das Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2023/1608 war der 28. August 2023.

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, die die derzeitige EU-Richtlinie 2009/48/EG über Spielzeugsicherheit ersetzen soll. Der Entwurf liegt derzeit zur Kommentierung auf und wird im EU-Rat und im Parlament weiter diskutiert werden.

Am 28. Juli 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf für die neue EU-Spielzeugverordnung als Ersatz für die derzeitige EU-Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Sicherheit von Spielzeug zu verbessern und trägt den Titel "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG".

Rückmeldungen zu diesem Entwurf können nun bis zum 31. Oktober 2023 über die Website mit dem Titel "Protecting children from hazardous toys and bolstering the Single Market - revision of the Toy Safety Directive" eingereicht werden . Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, ihre Kommentare zu dem Entwurf abzugeben. Nach der Feedback-Phase werden der EU-Rat und das EU-Parlament den Entwurf weiter diskutieren und verabschieden. (Der Entwurf kann im Laufe des Prozesses noch geändert werden.)

Im Vergleich zur aktuellen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG sind die wichtigsten Änderungen an diesem Entwurf wie folgt zusammengefasst.

1) Die Anforderungen werden nun in einer Verordnung umrissen, was bedeutet, dass die EU-Mitgliedstaaten die Anforderungen nicht mehr in ihre eigenen lokalen Rechtsvorschriften umsetzen müssen.

2) Der Begriff"digitaler Produktpass" beinhaltet wichtige Angaben zur Konformität der Produkte, wie sie in der Konformitätserklärung enthalten sind. Dieser "Pass" soll die Konformitätserklärung ersetzen. Um seine Zugänglichkeit zu gewährleisten, wird er über eine Datenquelle verfügbar sein, die sich idealerweise auf dem Spielzeug oder auf einem am Spielzeug befestigten Etikett befindet. Bei kleinem Spielzeug kann er auch auf der Produktverpackung sichtbar sein. Der digitale Produktpass wird bereits in der Ökodesign-Verordnung empfohlen, in der Standards für Nachhaltigkeitserklärungen festgelegt sind. Dies ist jedoch der erste Fall, in dem das Konzept für Spielzeug eingeführt wird, um Sicherheits- und Konformitätsinformationen zu erfassen. Die EU-Kommission wird eine zentrale Datenbank einrichten, in der die Informationen des Passes gespeichert werden.

3) Spielzeug sollte nicht nur für die körperliche Gesundheit, sondern auch für das psychische Wohlbefinden und die kognitive Entwicklung von Kindern sicher sein, da es Risiken für die psychische Gesundheit bergen kann.

4) Strengere chemische Anforderungen werden wie folgt vorgeschlagen.

- Das derzeitige umfassende Verbot krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender Chemikalien (CMR) sollte auf andere schädliche Stoffe ausgedehnt werden, die als Umwelthormone, Sensibilisatoren für die Atemwege oder Toxine für bestimmte Organe eingestuft sind, wobei begrenzte Ausnahmen vorgeschlagen werden.

- Die Verordnung wird Änderungen der Grenzwerte für chemische Stoffe ermöglichen, die für alle Arten von Spielzeug gelten können, und nicht nur für solche, die für Kinder unter 36 Monaten bestimmt sind, wie es die derzeitige Richtlinie vorsieht.

- Die Grenzwerte für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe werden weiter gesenkt.

- Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist erforderlich, um zusätzliche Risiken zu bewerten, die sich aus der kollektiven Exposition gegenüber verschiedenen in einem Spielzeug enthaltenen Chemikalien ergeben.

5) Es wird möglich sein, einen schriftlichen Warnhinweis durch ein Piktogramm zu ersetzen, wodurch eine Übersetzung in verschiedene EU-Sprachen überflüssig wird.

6) Die Hersteller sammeln und analysieren die Verbraucherbeschwerden.

7) Spielzeug, das vor dem ersten Tag des Monats, der auf 30 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung folgt, in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/48/EG in Verkehr gebracht wurde, darf bis zum ersten Tag des Monats, der auf 42 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung folgt, weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden (Karenzzeit).

Diejenigen, die in der EU Spielzeug herstellen und vertreiben, sollten alle Änderungen der Spielzeugsicherheitsverordnung aufmerksam verfolgen und ihre Verfahren gegebenenfalls anpassen, um die Konformität ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die Verordnung (EU) 2023/1542, die vom Europäischen Parlament und dem Rat am 12. Juli 2023 erlassen wurde, behandelt das Thema Batterien und Altbatterien. Mit dieser Verordnung werden die Richtlinie 2008/98/EG und die Verordnung (EU) 2019/1020 geändert und die Richtlinie 2006/66/EG aufgehoben.

Am 12. Juli 2023 wurde das Gesetz über Batterien und Altbatterien, (EU) 2023/1542 von den Mitgesetzgebern unterzeichnet und am 28. Juli 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung wird zum Umweltschutz und zur Ressourceneffizienz beitragen und ändert die Richtlinie 2008/98/EG (über Abfälle) und die Verordnung (EU) 2019/1020 (über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten) und hebt die Richtlinie 2006/66/EG (über Batterien und Akkumulatoren) auf.

Hier sind einige wichtige Punkte aus den neu veröffentlichten Rechtsvorschriften:

  1. Erweiterter Geltungsbereich und Kategorien: Die Verordnung erweitert den Anwendungsbereich von Batterien und führt fünf Kategorien ein: Gerätebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LMT), Start-, Beleuchtungs- und Zündbatterien (SLI), Industriebatterien und Batterien für Elektrofahrzeuge.

  2. Beschränkungen für gefährliche Stoffe: Mit der Verordnung wird die Verwendung von Quecksilber und Kadmium in Batterien weiter eingeschränkt. Sie führt auch eine Beschränkung für Blei in Gerätebatterien ein, wobei für jeden Stoff spezifische Gewichtsgrenzen gelten.

  3. Kohlenstoff-Fußabdruck-Erklärung: Batterien für Elektrofahrzeuge, LMT-Batterien und bestimmte wiederaufladbare Industriebatterien müssen eine Erklärung über ihren Kohlenstoff-Fußabdruck abgeben. Die Informationsanforderungen für die Deklaration werden mit der Zeit strenger werden.

  4. Dokumentation des recycelten Inhalts: Bestimmte Industriebatterien, Batterien für Elektrofahrzeuge, LMT-Batterien und SLI-Batterien, die Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel enthalten, erfordern eine Dokumentation über den Prozentsatz dieser Metalle, die durch Recycling zurückgewonnen wurden.

  5. Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen: Batterien für den allgemeinen Gebrauch, ausgenommen Knopfzellen, wiederaufladbare Industriebatterien, LMT-Batterien und Batterien für Elektrofahrzeuge, müssen Mindestwerte für elektrochemische Leistungs- und Haltbarkeitsparameter erfüllen.

  6. Entnehmbarkeit und Auswechselbarkeit: Gerätebatterien und LMT-Batterien müssen leicht entnehmbar und austauschbar sein.

  7. Sicherheitsanforderungen für stationäre Batterie-Energiespeichersysteme: Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme müssen Sicherheitsanforderungen erfüllen, und die Dokumentation sollte den Nachweis dafür erbringen.

  8. Etikettierung und Kennzeichnung: Batterien müssen mit Etiketten versehen werden, die allgemeine Informationen enthalten, und ab einem bestimmten Datum müssen sie auch mit einem QR-Code gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge einen elektronischen Datensatz oder "Batteriepass" haben.

  9. Batterie-Management-System: Informationen über den Zustand und die erwartete Lebensdauer von stationären Batteriespeichersystemen, LMT-Batterien und Batterien von Elektrofahrzeugen müssen im Batteriemanagementsystem vorhanden sein.

  10. CE-Kennzeichnung: Batterien müssen die CE-Kennzeichnung tragen, und das Konformitätsbewertungsverfahren und die Pflichten der Wirtschaftsakteure sind detailliert geregelt.

  11. Registrierung und Sammelziele für Batterien: Die Hersteller sind verpflichtet, Batterien zu registrieren, und die verbindlichen Sammelziele für Gerätebatterien und LMT-Batterien werden schrittweise erhöht. Mit der Verordnung werden auch Sammelziele für bestimmte Rohstoffe in Batterien eingeführt.

Die Verordnung (EU) 2023/1545 wurde von der Kommission der Europäischen Union (EU) am 26. Juli 2023 veröffentlicht, die den Anhang III der Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 ändert. Diese Änderung betrifft die verpflichtende individuelle Kennzeichnung von Duftstoffallergenen in kosmetischen Mitteln durch die Einführung neuer Stoffe und die Aktualisierung von Beschränkungen für bestimmte Duftstoffallergene, die bereits aufgelistet sind.

Anhang III der Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 wurde von der EU-Kommission durch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1545 am 26. Juli 2023 geändert. Zweck dieser Aktualisierung ist es, die individuellen Kennzeichnungsanforderungen für Duftstoffallergene in kosmetischen Mitteln zu verbessern, indem neue Stoffe aufgenommen und Beschränkungen für bestehende Duftstoffallergene überarbeitet werden.

In der Vergangenheit schrieb die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 die Offenlegung von 24 Duftstoffallergenen in der Liste der Bestandteile eines kosmetischen Mittels vor, die einzeln gekennzeichnet werden mussten. Nach der Aufforderung der Kommission, eine aktualisierte Liste der einzeln zu kennzeichnenden Duftstoffallergene zu erstellen, führte der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine gründliche Prüfung durch. Am 15. September 2022 führte die EU 56 neu entdeckte Duftstoffallergene in Kosmetika durch einen Verordnungsentwurf der Kommission ein, der der WTO notifiziert wurde. Der SCCS legte seine Stellungnahme(SCCS/1459/11) zu diesem Verordnungsentwurf vor. Am 26. Juli 2023 veröffentlichte die Kommission eine neue Änderung der Kosmetikverordnung, die 45 neue Einträge enthielt, 17 bestehende Einträge überarbeitete und 10 Einträge aus dem Anhang entfernte.

Insgesamt sind nun 80 allergene Komponenten und Komponentengruppen identifiziert und müssen auf kosmetischen Produkten angegeben werden. Diese Bestandteile, ob synthetische Duftstoffe oder natürliche ätherische Öle, müssen auf der Produktverpackung oder dem Behältnis zusammen mit den Begriffen "Parfum" oder "Aroma" angegeben werden, je nach Konzentrationsgrad, wie z. B.:

- mindestens 0,01 % in abspülbaren Kosmetika (z. B. Seife, Duschgel, Shampoo)

- mindestens 0,001 % in Kosmetika zum Auftragen (z. B. Creme, Lotion, Tonic)

Darüber hinaus wurden 17 Einträge an die neueste Version des Common Ingredients Glossary angepasst, Isomere hinzugefügt und die entsprechenden CAS- und EG-Nummern überarbeitet.

Die Wirtschaftsakteure müssen die Produktformulierungen und -behältnisse an die neuen Vorschriften anpassen und sicherstellen, dass nur Kosmetika auf dem Markt erhältlich sind, die den aktualisierten Anforderungen entsprechen. Ab dem 16. August 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/1545 in Kraft getreten und muss in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Anpassungen von Produktformulierungen, Behältnissen, Produktrücknahmen und neue Kennzeichnungen können erhebliche Änderungen mit sich bringen. Daher läuft die Übergangsfrist für neue Produkte am 31. Juli 2026 ab, während sie für bestehende Produkte am 31. Juli 2028 endet.

Wenn in Europa Gefahren in Non-Food-Konsumgütern festgestellt werden, werden die Produkte zurückgerufen und im wöchentlich aktualisierten Safety Gate-System veröffentlicht. Die europäischen Rückrufe vom 01. August 2023 bis zum 31. August 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Chemische Gefährdung

185

Verletzungsgefahr

53

Gefahr der Strangulierung

24

Erstickungsgefahr

20

Gefahr eines elektrischen Schlages

8

Verbrennungsgefahr

7

Umweltgefährdung

6

Brandgefahr

5

Mikrobiologische Gefährdung

3

Andere Gefährdungen*

10

*Andere Gefahren umfassen Sehschäden, Gesundheitsrisiken, Erstickungsgefahr, Ertrinkungsgefahr, Schnittverletzungen und Gehörschäden mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Körperpflege / Kosmetika

148

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

32

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

29

Chemikalien

20

Schmuck

11

Elektrische Geräte

8

Schutzausrüstung

7

Maschinenpark

7

Elektrische Haushaltsgeräte

6

Outdoor-Wohnartikel

6

Andere Kategorien*

12

*Andere Kategorien umfassen Sportartikel / Ausrüstung, Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik und Zubehör, Schuhe, Haushaltsartikel, Zubehör, Autoteile, Werkzeuge und Eisenwaren, Möbel und Schreibwaren mit einer Häufigkeit von weniger als 6.

Notifizierendes Land

Frequenz

Italien

108

Ungarn

54

Polen

23

Litauen

15

Frankreich

14

Deutschland

12

Die Niederlande

7

Zypern

7

Irland

7

Tschechische Republik

7

Island

7

Andere Länder*

25

*Zu den anderen Ländern gehören Österreich, Bulgarien, Schweden, Finnland, Lettland, Portugal, Dänemark, Norwegen und die Slowakei mit einer Frequenz von weniger als 7.

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Asia News

Die nationale chinesische Norm GB/T 8878-2023 "Gestrickte Unterwäsche" wird am 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Die neue Norm wird die GB/T 8878-2014 "Cotton Knitted Underwear" ersetzen. Der Name wurde geändert und der Anwendungsbereich wurde erweitert.

Die nationale chinesische Norm für gestrickte Unterwäsche, GB/T 8878-2023, wird die GB/T 8878-2014 für gestrickte Unterwäsche aus Baumwolle ersetzen. Der Anwendungsbereich wurde wie unten beschrieben erweitert und der Name der Norm wurde von "Cotton Knitted Underwear" zu "Knitted Underwear" aktualisiert.

GB/T 8878-2023 Norm Geltungsbereich:

Diese Norm gilt für Strickunterwäsche, jedoch nicht für Strickunterwäsche für Kleinkinder über 36 Monate. Sie legt die Größe, die Anforderungen, die Prüfung, die Regeln für die Probenahme, die Regeln für die Beurteilung, die Anweisungen für die Verwendung des Produkts, die Verpackung, den Transport und die Lagerung von Strickunterwäsche fest.

Wichtigste Testinhalte: Die Norm GB/T 8878-2023 umfasst Fasergehalt, Formaldehyd, pH-Wert, AZO-Farbstoff, Geruch, Berst- und Pillingfestigkeit, Dimensionsstabilität, Farbechtheit beim Waschen, Farbechtheit gegenüber Wasser, Farbechtheit gegenüber Reiben und Farbechtheit gegenüber Schweiß. Außerdem gibt es Spezifikationen für das Aussehen nach dem Waschen. Die Strickunterwäsche für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren muss außerdem die Anforderungen der Norm GB 31701 über Textilprodukte für Säuglinge und Kinder erfüllen.

Die wichtigsten technischen Änderungen in GB/T 8878-2023: Im Vergleich zu GB/T 8878-2014 hat GB/T 8878-2023 mehrere Überarbeitungen erfahren, darunter:

Hinzufügungen:

  • Diagramm der Messposition der Weste

  • Naturfarben oder Bleichmittel, die nicht mehr auf Farbechtheit geprüft werden müssen

  • Anforderungen für die Einstufung von Fehlern auf der Grundlage des Aussehens von Fehlern durch Klebeverfahren

  • Etikettierregeln für Überformatleimsysteme

  • Pilling, Aussehen nach dem Waschen Testmethoden

  • Verbesserte Anforderungen für Pilling und Waschmittelflecken

  • Anforderungen an primäre und sekundäre Bestandteile von Kleidung, Schräglage von einfarbigen Produkten, Pilling, Waschmittelverschmutzung, Aussehen nach der Wäsche usw.

Änderungsanträge zu:

  • Umfang

  • Einige Anforderungen an die Toleranz der Größenabweichung symmetrischer Teile und die Toleranz der Größenunterschiede

  • Anforderungen an die Berstfestigkeit und Dimensionsstabilität

  • Dimensionsstabilität, Chromatismusanforderungen (qualifizierter Grad)

  • Prüfbedingungen für die Dimensionsänderung nach dem Waschen und die Qualität des Aussehens

Streichungen:

  • Die "Nähanforderungen" wurden gestrichen.

Das Einführungsdatum für GB/T 8878-2023 wird der 1. Dezember 2023 sein.

Wenn in China Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und im SAMR Defective Product Administrative Centre veröffentlicht, das täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in China vom 01. August 2023 bis zum 31. August 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Sicherheitsrisiko Gefährdung

64

Brandgefahr

23

Gefahr eines elektrischen Schlages

8

Explosionsgefahr

6

Chemische Gefährdung

4

Sturzgefahr

4

Schnittgefährdung

4

Mikrobiologische Gefährdung

4

Verbrennungsgefahr

4

Gesundheitsrisiko Gefährdung

3

Andere Gefährdungen*

11

*Zu den sonstigen Gefahren gehören Erstickungsgefahr, Verhedderungsgefahr, Zerreißgefahr, Strangulierungsgefahr, Quetschgefahr, Absturzgefahr, Verschluckungsgefahr und Gefahr einer Bleivergiftung mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Sportartikel / Ausrüstung

42

Haushaltsgegenstände

11

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

7

Elektrische Haushaltsgeräte

7

Material mit Lebensmittelkontakt

4

Maschinenpark

4

Schutzausrüstung

3

Schreibwaren

3

Schuhe

3

Andere Kategorien*

6

*Andere Kategorien umfassen Spielzeug und Kinderpflegeprodukte, Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik und Zubehör, Möbel und Chemikalien mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Provinzen

Frequenz

Zhejiang

28

Anhui

16

Henan

12

Jiangsu

7

Hunan

7

Tianjin

5

Chongqing

4

Innere Mongolei

4

Fujian

3

Shanghai

2

Jilin

1

Shandong

1

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Australia/New Zealand News

Wenn in Australien Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die australischen Rückrufe vom 01. August 2023 bis zum 31. August 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Risiko des Todes

10

Verbrennungsgefahr

8

Erstickungsgefahr

8

Verletzungsgefahr

8

Risiko des Verschluckens

4

Erstickungsgefahr

3

Brandgefahr

3

Gefahr eines elektrischen Schlages

2

Gefahr von Schnittverletzungen

1

Crash-Gefahr

1

Produkt-Kategorien

Frequenz

Elektrische Geräte

6

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

3

Maschinenpark

3

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

2

Auto-Komponenten

1

Elektrische Haushaltsgeräte

1

Haushaltsgegenstände

1

Outdoor-Wohnartikel

1

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