August 2024



North America News

Wenn in den USA Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der täglich aktualisierten Liste der Consumer Product Safety Commission (CPSC) Recent Recalls auf der CPSC-Website veröffentlicht. Die US-Rückrufe vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2024 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verletzungsgefahr

8

Verbrennungsgefahr

7

Sturzgefahr

5

Brandgefahr

3

Erstickungsgefahr

2

Gefahr eines elektrischen Schlages

2

Gefahr des Einklemmens

2

Andere Gefährdungen*

3

*Zu den sonstigen Gefahren gehören Absturzgefahr, Vergiftungsgefahr und Stoßgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

6

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

4

Sportartikel / Ausrüstung

3

Elektrische Haushaltsgeräte

3

Möbel

2

Outdoor-Wohnartikel

1

Elektrische Geräte

1

Chemikalien

1

Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik & Zubehör

1

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Wenn in Kanada Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website von Health Canada veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in Kanada vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2024 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Brandgefahr

8

Verletzungsgefahr

5

Chemische Gefährdung

3

Risiko des Todes

2

Verbrennungsgefahr

2

Sturzgefahr

2

Andere Gefährdungen*

8

*Andere Gefahren umfassen Sicherheitsrisiko, Erstickungsgefahr, Aspirationsgefahr, Verhedderungsgefahr, Verschluckungsgefahr, Erstickungsgefahr, Stromschlaggefahr und Einklemmgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Elektrische Geräte

6

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

4

Chemikalien

3

Sportartikel / Ausrüstung

3

Elektrische Haushaltsgeräte

2

Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik & Zubehör

1

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

1

Haushaltsgegenstände

1

Material mit Lebensmittelkontakt

1

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Europe News

Wenn in Europa Gefahren in Non-Food-Konsumgütern festgestellt werden, werden die Produkte zurückgerufen und im wöchentlich aktualisierten Safety Gate-System veröffentlicht. Die europäischen Rückrufe vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2024 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Chemische Gefährdung

163

Verletzungsgefahr

22

Erstickungsgefahr

17

Gefahr eines elektrischen Schlages

17

Verbrennungsgefahr

16

Brandgefahr

9

Andere Gefährdungen*

31

*Andere Gefahren umfassen Sehschäden, Umweltgefahren, Schnittverletzungen, Gehörschäden, Gesundheitsrisiken, mikrobiologische Gefahren, Ertrinkungsgefahr, Erstickungsgefahr, Explosionsgefahr, Aspirationsgefahr, Erstickungsgefahr und Strangulationsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 6.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Körperpflege / Kosmetika

134

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

35

Elektrische Geräte

18

Maschinenpark

12

Chemikalien

10

Outdoor-Wohnartikel

10

Andere Kategorien*

27

*Andere Kategorien umfassen Gewebe/Textilien/Bekleidung/Heimtextilien, Schuhe, Sportartikel/Ausrüstung, elektrische Haushaltsgeräte, Schutzausrüstung, Autozubehör, Schmuck mit einer Frequenz von weniger als 8.

Notifizierendes Land

Frequenz

Italien

71

Ungarn

55

Tschechische Republik

24

Polen

21

Deutschland

18

Frankreich

15

Andere Länder*

42

*Zu den anderen Ländern gehören Finnland, Dänemark, Litauen, Spanien, Rumänien, Österreich, die Niederlande, Belgien, Bulgarien, Irland, die Slowakei, Luxemburg, Lettland, Zypern und Kroatien mit einer Frequenz von weniger als 7.

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China News

Die Staatliche Verwaltung für Marktregulierung (SAMR) in China hat die Bekanntmachung Nr. 26 herausgegeben, die die Einführung der obligatorischen chinesischen Zertifizierung (CCC-Zertifizierung) für Lithium-Ionen-Batterien und Ladegeräte für Elektrofahrräder vorsieht.

Am 2. Juli 2024 erließ die chinesische Staatsverwaltung für Marktregulierung (SAMR) die Bekanntmachung Nr. 26, die die Einführung einer obligatorischen Produktzertifizierung (CCC-Zertifizierung) für Lithium-Ionen-Batterien und Ladegeräte für Elektrofahrräder vorsieht. Diese Initiative zielt darauf ab, die Qualitäts- und Sicherheitsüberwachung für diese Produkte zu verstärken.

Datum des Inkrafttretens:

  • 15. Oktober 2024: Die benannten Zertifizierungsstellen beginnen mit der Annahme von CCC-Zertifizierungsaufträgen für Lithium-Ionen-Batterien und Ladegeräte, die in Elektrofahrrädern verwendet werden. Das Zertifizierungsverfahren wird nach den entsprechenden verbindlichen Durchführungsbestimmungen für die Produktzertifizierung und den geltenden Normen durchgeführt.

  • 1. November 2025: Ab diesem Datum müssen Lithium-Ionen-Batterien und Ladegeräte für Elektrofahrräder die CCC-Zertifizierung bestehen und das CCC-Zertifizierungszeichen tragen, bevor sie das Werk verlassen und in Verkehr gebracht werden.

Anwendbare Normen

  • Lithium-Ionen-Batterien für Elektrofahrräder müssen der entsprechenden Norm GB 43854 entsprechen.

  • Die für Elektrofahrräder verwendeten Ladegeräte müssen der entsprechenden Norm GB 42296 entsprechen.

Benennung von Zertifizierungsstellen

In der Ankündigung heißt es außerdem, dass die Benennung von Zertifizierungsstellen und Laboratorien in einer gesonderten Verordnung geregelt wird.

Datum des Inkrafttretens:

Die Bekanntmachung tritt am 2. Juli 2024 in Kraft.

Diese obligatorische Zertifizierung stellt neue Anforderungen an den Markteintritt von Lithium-Ionen-Batterien und -Ladegeräten, die in Elektrofahrrädern verwendet werden. Die betreffenden Unternehmen müssen sich umgehend einer CCC-Zertifizierung unterziehen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den nationalen Normen entsprechen. Dies ist für die Verbesserung der Produktqualität und die Gewährleistung der Verbrauchersicherheit von entscheidender Bedeutung.

Referenz-Link:

https://www.samr.gov.cn/zw/zfxxgk/fdzdgknr/rzjgs/art/2024/art_39caec2eab454e09a47d7212a292555d.html

Wenn in China Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und im SAMR Defective Product Administrative Centre veröffentlicht, das täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in China vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2024 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Brandgefahr

25

Sicherheitsrisiko Gefährdung

19

Crash-Gefahr

16

Gefahr eines elektrischen Schlages

11

Gefahr von Schnittverletzungen

8

Explosionsgefahr

8

Verletzungsgefahr

7

Andere Gefährdungen*

35

*Andere Gefahren umfassen chemische Gefahr, Erstickungsgefahr, Gesundheitsrisiko, Verbrennungsgefahr, Durchstichgefahr, Verhedderungsgefahr, Allergierisiko, Strangulationsgefahr, Einklemmungsgefahr, Gehörschäden, Verschluckungsgefahr, Risiko der Exposition gegenüber Verbrennungsgasen und Strahlungsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 7.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Sportartikel / Ausrüstung

21

Elektrische Geräte

17

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

14

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

9

Material mit Lebensmittelkontakt

8

Elektrische Haushaltsgeräte

7

Andere Kategorien*

11

*Andere Kategorien umfassen Schutzausrüstung, Schreibwaren, Werkzeuge und Eisenwaren sowie Artikel für den Außenbereich mit einer Häufigkeit von weniger als 7.

Provinzen

Frequenz

Zhejiang

19

Anhui

15

Guangdong

14

Henan

8

Hebei

6

Shanghai

5

Shanxi

5

Andere Provinzen*

15

*Zu den anderen Provinzen gehören Guangxi, Peking, Hunan, Yunnan, Sichuan, Jiangsu und die Innere Mongolei mit einer Frequenz von weniger als 5.

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Australia/New Zealand News

Diese verbindliche Norm ( https://www.legislation.gov.au/F2024L00892/asmade/text) gilt für Säuglingsprodukte. Diese verbindliche Norm wurde am 19. Juli 2024 aktualisiert. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 19. Januar 2026, damit sich die Lieferanten auf die neue verbindliche Norm einstellen können.

Australien hat am 19. Juli 2024 den Informationsstandard für Konsumgüter (Säuglingsprodukte) (F2024L00892) aktualisiert. Zu den allgemeinen Anforderungen, die sich direkt aus der Norm ergeben, gehören:

  1. Informationen, die mit Säuglingsprodukten geliefert werden müssen:

  2. Informationen über die sichere Verwendung eines Produkts für Kleinkinder müssen dem Produkt beigefügt sein.

  • Die Informationen müssen in Textform erscheinen und Folgendes enthalten:

    • Wenn das Produkt nicht vollständig montiert geliefert wird:

      • Anleitungen für den Zusammenbau des Produkts; und

      • eine Liste der Bestandteile des Produkts;

  • Wenn das Produkt zusammengefaltet oder zusammengeklappt werden kann, ohne dass es zerlegt werden muss - Anleitungen zum Zusammenfalten oder Zusammenklappen des Produkts und umgekehrt;

  • Wenn das Produkt für die Verwendung mit einer Matratze vorgesehen ist - die vom Hersteller empfohlenen Abmessungen der Matratze;

  • Wenn das Produkt in der Höhe verstellbar ist: Anweisungen zur Einstellung der Höhe des Produkts;

  • Eine Warnung, die aus den Worten "WARNUNG: Überprüfen Sie dieses Produkt regelmäßig, bevor Sie es verwenden, und verwenden Sie es nicht, wenn ein Teil lose ist oder fehlt oder wenn es Anzeichen von Schäden aufweist. Ersetzen Sie keine Teile. Wenden Sie sich an den Hersteller, wenn Sie Ersatzteile oder zusätzliche Anweisungen benötigen";

  • Der in Abschnitt 8 vorgeschriebene Warnhinweis ist auf dem Produkt anzubringen;

  • Alle anderen relevanten Informationen (falls vorhanden), die sich auf die sichere Verwendung und Wartung des Produkts beziehen.

Kennzeichnung von Produkten für Kleinkinder erforderlich:

Ein Säuglingsprodukt muss deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein mit:

  • Wenn das Produkt in Australien oder Neuseeland hergestellt wurde:

    • Name und Anschrift des Herstellers; oder

    • Handelsmarke und Anschrift des Herstellers; oder

  • Wenn das Produkt nicht in Australien oder Neuseeland hergestellt wurde:

    • das Herkunftsland des Produkts; und

    • Der Name des australischen Importeurs oder Händlers.

Warnungen:

Warnhinweise für Säuglingsprodukte erforderlich:

  • Ein Produkt für Kleinkinder muss mit einem Warnhinweis versehen sein. Der Warnhinweis muss:

    • im Text erscheinen; und

    • deutlich sichtbar, auffällig und lesbar sein; und

    • Sie müssen haltbar und dauerhaft an dem Produkt für Kleinkinder angebracht sein.

  • Der Warnhinweis muss Folgendes enthalten:

    • Das Warnwort "WARNUNG" mit den Buchstaben des Warnworts in Großbuchstaben;

    • Ein international anerkanntes Sicherheitswarnsymbol, das aus einem mindestens 6 Millimeter hohen Dreieck mit einem Ausrufezeichen darin besteht.

  • Der Warnhinweis muss folgende Aussagen enthalten:

    • Das Kind sollte zum Schlafen auf eine feste, flache Unterlage gelegt werden;

    • Legen Sie Ihr Kind auf den Rücken, wenn Sie dieses Produkt verwenden;

    • Legen Sie keine Gegenstände oder Zubehör in die Schlafumgebung eines Säuglings;

    • Stellen Sie dieses Produkt nicht in der Nähe eines Rollos, einer Schnur, eines Gurtes oder eines ähnlichen Gegenstandes auf, der sich um den Hals eines Säuglings wickeln könnte.

Zusätzliche Angaben für geneigte Nicht-Schlafprodukte:

  • Handelt es sich bei dem Produkt für Kleinkinder um ein Produkt, das nicht zum Schlafen geeignet ist, muss der Warnhinweis auch folgende Angaben enthalten:

    • Verwenden Sie dieses Produkt nicht zum Schlafen von Säuglingen;

    • Lassen Sie Kleinkinder nicht unbeaufsichtigt in diesem Produkt.

Warnhinweise auf Verpackungen von Säuglingsprodukten:

Warnhinweise für Verpackungsmaterial:

  • Wird einem Säuglingsprodukt eine Verpackung beigefügt, so muss die äußere Verpackung des Produkts mit dem in Abschnitt 8 geforderten Warnhinweis versehen sein, der auf dem Produkt anzubringen ist. Der Warnhinweis muss deutlich sichtbar sein, ohne dass die Verpackung geöffnet wird.

Warnhinweise für Verpackungsmaterial aus Kunststoff:

  • Wird eine Kunststoffverpackung oder -umhüllung mit einem Säuglingsprodukt geliefert, muss die Kunststoffverpackung oder -umhüllung des Produkts mit einem Warnhinweis versehen sein.

    • Die Warnung muss:

      • im Text erscheinen; und

      • deutlich sichtbar, auffällig und lesbar sein; und

      • Sie müssen haltbar und dauerhaft an der Kunststoffverpackung oder -umhüllung befestigt sein.

  • Der Warnhinweis muss Folgendes enthalten:

    • Das Warnwort "WARNUNG" mit den Buchstaben des Warnworts in Großbuchstaben;

    • Ein international anerkanntes Sicherheitswarnsymbol, das aus einem mindestens 6 Millimeter hohen Dreieck mit einem Ausrufezeichen darin besteht;

    • Ein Hinweis, der aus den Worten besteht: "ZUR VERMEIDUNG DER GEFAHR DER SUFFIKATION VON BABYS UND KINDERN, VERPACKUNGEN AUS KUNSTSTOFF SOFORT ENTSORGEN".

Warnhinweise, die online oder im Geschäft angezeigt werden:

  • Wenn eine Person:

    • ein Unternehmen betreibt, das ein Säuglingsprodukt liefert; und

    • Nutzt eine elektronische Plattform, um den Verbrauchern das Produkt für Kleinkinder anzubieten;

    • Die Person muss dafür sorgen, dass der Warnhinweis, der gemäß Abschnitt 8 auf dem Produkt anzubringen ist, auch in der auf der Plattform bereitgestellten Beschreibung des Säuglingsprodukts sichtbar, deutlich sichtbar und lesbar enthalten ist.

  • Wenn eine Person:

    • ein Unternehmen betreibt, das ein Säuglingsprodukt liefert; und

    • ein Einzelhandelsgeschäft nutzt, um Verbrauchern das Säuglingsprodukt zum Kauf anzubieten; und

    • Stellt die Person das Säuglingsprodukt in den Verkaufsräumen aus, so muss sie dafür sorgen, dass der Warnhinweis, der gemäß Abschnitt 8 auf dem Produkt anzubringen ist, auch auf oder in der Nähe des ausgestellten Säuglingsprodukts gut sichtbar, deutlich sichtbar und lesbar angebracht wird.

Hinweis: Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 19. Januar 2026, in der sich die Anbieter auf den neuen verbindlichen Standard einstellen müssen.

Diese verbindliche Norm(https://www.legislation.gov.au/F2024L00891/latest/text) gilt für Produkte zum Schlafen von Säuglingen. Diese verbindliche Norm wurde am 19. Juli 2024 aktualisiert. Es gibt eine Übergangsfrist von 18 Monaten, die am Tag des Inkrafttretens dieses Instruments beginnt.

Am 19. Juli 2024 aktualisierte Australien die Sicherheitsnorm für Konsumgüter (Produkte zum Schlafen von Kindern) (F2024L00891).

Während des Übergangszeitraums (18 Monate ab Inkrafttreten dieses Rechtsakts) muss ein Babyschlafprodukt, das ein zusammenklappbares Kinderbett ist, eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • die unmittelbar vor Inkrafttreten dieses Rechtsakts geltende Norm für die Sicherheit von Verbraucherprodukten für tragbare zusammenklappbare Kinderbetten (Verbraucherschutzmitteilung Nr. 4 von 2008); oder

  • Beides:

    • die Anforderungen in Teil 3, Abteilung 2 (allgemeine Anforderungen) dieses Instruments; und

    • Handelt es sich bei dem Klappbett um ein Klappbett, für das Teil 3 Unterabteilung B (Besondere Vorschriften) dieses Rechtsakts gilt, so gelten die Vorschriften dieser Unterabteilung.

Nach der Übergangszeit muss ein Babyschlafprodukt, das ein Klappbett ist, beide Anforderungen erfüllen:

  • die Anforderungen in Abteilung 2 (allgemeine Anforderungen); und

  • Handelt es sich bei dem Klappbett um ein Klappbett, für das Unterabschnitt B der Abteilung 3 gilt, so gelten die Anforderungen dieses Unterabschnitts (besondere Anforderungen).

Während des Übergangszeitraums muss ein Säuglingsschlafprodukt, das ein Haushaltsbett ist, entweder die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Norm für die Sicherheit von Verbraucherprodukten: Haushaltsbetten für Kinder (Verbraucherschutzmitteilung Nr. 6 von 2005) in der unmittelbar vor Inkrafttreten dieses Rechtsakts geltenden Fassung; oder

  • Beides:

    • die Anforderungen in Teil 3, Abteilung 2 (allgemeine Anforderungen) dieses Instruments; und

    • Handelt es sich bei dem Haushaltsbett um ein Haushaltsbett, für das Teil 3 Unterabteilung C (Besondere Anforderungen) dieses Rechtsakts gilt, so gelten die Anforderungen der genannten Unterabteilung.

Nach der Übergangszeit muss ein Babyschlafprodukt, das ein Haushaltsbett ist, beide Anforderungen erfüllen:

  • die Anforderungen in Abteilung 2 (allgemeine Anforderungen); und

  • Handelt es sich bei dem Haushaltsbett um ein Haushaltsbett, für das Unterabschnitt C der Abteilung 3 gilt, so gelten die Anforderungen dieses Unterabschnitts (besondere Anforderungen).

Nach der Übergangszeit muss ein Babyschlafprodukt, das nicht in den oben genannten Abschnitten aufgeführt ist, den Anforderungen in Abteilung 2 (allgemeine Anforderungen) entsprechen.

Die allgemeine Anforderung der Abteilung 2 umfasst:

  • Neigung (horizontal)

  • Neigung (vertikal)

  • Krümmung

  • Steifigkeit der Oberfläche

  • Matratze

  • Material der Seiten

  • Rückhaltesysteme usw. verboten

  • Rollen oder Räder

  • Verhedderungsgefahr

  • Fit für den Zweck

  • Verriegelungsmechanismus

  • Materialien (Komponentenanforderungen)

  • Einklemmungsgefahr

  • Kleine Teile

Hinweis: Die 18-monatige Übergangsfrist gilt bis zum 19. Januar 2026, damit sich die Anbieter auf den neuen verbindlichen Standard einstellen können.

Wenn in Australien Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die australischen Rückrufe vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2024 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verletzungsgefahr

25

Verbrennungsgefahr

12

Risiko des Todes

11

Brandgefahr

9

Risiko des Verschluckens

6

Erstickungsgefahr

6

Gefahr von Schnittverletzungen

4

Andere Gefährdungen*

6

*Andere Gefahren umfassen Allergierisiko, Verschluckungsgefahr, Sturzgefahr, Hautreizungsrisiko, Augenreizungsrisiko und Einklemmungsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Elektrische Geräte

6

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

4

Material mit Lebensmittelkontakt

3

Chemikalien

2

Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik & Zubehör

2

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

2

Werkzeuge und Hardware

2

Andere Kategorien*

7

*Andere Kategorien umfassen Haustierartikel, Autozubehör, Körperpflege / Kosmetik, Haushaltsartikel, Möbel, Sportartikel / Ausrüstung und elektrische Haushaltsgeräte mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

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