Überblick über die Änderungen der ASTM F963 Spielzeugsicherheitsnorm
Am 13. Oktober 2023 wurde eine neue Version der ASTM F963 Standard Consumer Safety Specification for Toy Safety veröffentlicht (ASTM F963-23) und anschließend von der Consumer Product Safety Commission (CPSC) genehmigt. Spielzeug, das am oder nach dem 20. April 2024 für den Vertrieb in den USA hergestellt wird, muss dieser aktualisierten Norm entsprechen. Die wichtigsten Änderungen der Norm sind im Folgenden aufgeführt.
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Die Norm ASTM F963 für Spielzeugsicherheit
Die ASTM F963 ist seit langem eine wichtige Norm für die Prüfung der Sicherheit von Spielzeug. Diese Norm befasst sich mit den Sicherheitsanforderungen für Spielzeug, d. h. für alle Gegenstände, die als Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren entworfen, hergestellt oder vermarktet werden (mit Ausnahme der in Anhang A aufgeführten Produkte).
Abschnitt 4.3.5: Anforderungen für schwere Elemente
Spezifiziert die Materialien, die von den Anforderungen an die Prüfung und Zertifizierung schwerer Elemente in Substraten ausgenommen sind. Diese Ausnahmen sind mit den CPSC-Bestimmungen abgestimmt.
Papier und Pappe sind als spezieller Eintrag bezüglich ihrer Befreiung von der Prüfung aufgeführt.
Hinzufügung eines Hinweises auf die Zugänglichkeit von Farben, Beschichtungen, Galvanik und Stoffbezügen.
Abschnitt 4.3.6.1: Anforderungen an das Prozesswasser
Die neueste Ausgabe der USP <1231> wurde als alternative Prüfmethode hinzugefügt.
Abschnitt 4.3.8: Anforderungen für Phthalate
Überarbeitet zur Angleichung an die CPSC-Anforderungen für Phthalate.
Die abgelaufene Prüfmethode ASTM D3421 wurde entfernt und durch die CPSC-Prüfmethode (CPSC-CH-C001-09.4 oder die letzte Revision) ersetzt.
Die Anforderung an den DEHP-Gehalt in Schnullern, Rasseln und Beißringen (3 % des gesamten Feststoffgehalts) wurde an die aktuelle Bundesvorschrift 16 CFR 1307 für Phthalate angepasst und die Anwendbarkeit dieser Anforderung auf Spielzeug präzisiert.
Verweist auf die kodifizierten Materialbestimmungen, die keine Prüfung durch Dritte auf Phthalate erfordern.
Abschnitt 4.5: Anforderungen an die Akustik
Zusätzliche Gebrauchs- und Missbrauchsprüfungen für schallerzeugendes Spielzeug, das für Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren bestimmt ist. Die Anforderungen an die Gebrauchs- und Missbrauchsprüfung für Kinder im Alter von 36 bis 96 Monaten werden zu diesem Zweck angewendet.
Wenn das Spielzeug Merkmale aufweist, die in mehrere Kategorien passen, sollte es nach allen geltenden Anforderungen getestet werden. Spielzeug, das in keine der aufgeführten Kategorien passt, sollte den am besten geeigneten Anforderungen entsprechen.
Die Kategorien wurden überarbeitet, um eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten von Spielzeug zu ermöglichen und die Wahrscheinlichkeit von Unstimmigkeiten bei der Bestimmung der geeigneten Prüfmethoden und Schallgrenzen zu verringern. Die Kategorien lauten wie folgt:
Spielzeug zum Anfassen
Handgehaltenes Spielzeug
Klappern
Stationäres oder selbstfahrendes Tisch-, Boden- oder Krippenspielzeug
Benutzergesteuertes Tisch-, Boden- oder Krippenspielzeug
Spielzeuge zum Schieben oder Ziehen
Spielzeug mit Explosionswirkung
Die Definitionen für Schiebe- oder Ziehspielzeug sowie für Tisch-, Boden- oder Krippenspielzeug wurden präzisiert, um die Verwendungsabstände für jedes Produkt eindeutig festzulegen. Es wurden Anpassungen vorgenommen, um akzeptable Schalldruckpegel am Ohr zu gewährleisten, und es wurden Prüfmethoden angegeben, um die Wiederholbarkeit der Prüfungen zu verbessern. Darüber hinaus wurde ein maximaler A-bewerteter (LAFmax) Schalldruckpegel für Schiebe- und Ziehspielzeug festgelegt.
Abschnitt 4.25: Anforderungen an die Zugänglichkeit von batteriebetriebenem Spielzeug
Die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Batterien, bei denen es sich um Kleinteile handelt, wurden aktualisiert und gelten nun für alle Spielzeuge bis zu 14 Jahren unter Verwendung der Testparameter für Kinder von 36 bis 96 Monaten. Zuvor galten diese nur bis zum Alter von 8 Jahren.
Es wurde die Anforderung hinzugefügt, dass alle Spielzeuge, die Batterien verwenden, die vollständig in den Kleinteileprüfzylinder passen, nicht ohne die Verwendung eines haushaltsüblichen Werkzeugs zugänglich sein dürfen, um an die Batterie(n) zu gelangen.
Die Verschlüsse des Batteriefachs müssen vor und nach Missbrauchstests am Spielzeug oder an der Abdeckung des Batteriefachs befestigt bleiben, um den Verlust des Verschlusses zu verhindern ("unverlierbare Schraube").
Die Verwendung eines Spezialverschlusses zur Sicherung des Batteriefachs ist zulässig, wenn das entsprechende Werkzeug und die Anleitungsinformationen gemäß Abschnitt 6.9, Anleitungsmaterial, dem Spielzeug beigefügt sind.
Abschnitt 4.40: Anforderungen an sich ausdehnende Materialien
Es wurde hinzugefügt, dass die Anforderungen dieses Abschnitts auch für die folgenden Gegenstände gelten, bei denen es sich nicht um Kleinteile "im Anlieferungszustand" handelt, die aber ein ähnliches Risiko darstellen:
Komponenten eines Spielzeugs, die Kleinteile sind, aber von einer äußeren Hülle umschlossen sind, die kein Kleinteil ist. Die äußere Hülle ist dazu bestimmt, vom Kind in Flüssigkeit aufgelöst, geöffnet oder zerbrochen zu werden, um das innere, sich ausdehnende Teil freizulegen.
Komponenten, die der Verbraucher in expandiertem Zustand erhält und die keine Kleinteile sind, die sich aber in ihrer Größe zusammenziehen können (z. B. während der Lagerung) und ein wieder expandierbares Kleinteil ergeben.
Abschnitt 5.1.2: Anforderungen der Bundesregierung an das Etikett
Aktualisiert, um die Anforderungen des CPSC Tracking Labels gemäß Abschnitt 14(a)(5) des Consumer Product Safety Act (CPSA, 15 U.S.C. §2063(a)(5)) aufzunehmen.
Abschnitt 8.14: Geschosse
Die Lagerungsbedingungen für improvisierte Geschosse wurden aufgehoben, um sie an ähnliche Standards anzugleichen.
Die Anforderungen für Pfeil und Bogen wurden aktualisiert, indem eine Vorschrift aufgenommen wurde, die besagt, wie weit die Sehne während der Prüfung gedehnt werden kann, um die Geschwindigkeit von Pfeil und Bogen zu bestimmen.
Anhang A
Produkte, die nicht unter die ASTM F963 fallen:
Fahrräder / Dreiräder
Nicht motorisierte Motorroller
Motorroller / Pocketbikes für den Freizeitbereich
Schleuderschüsse / scharfkantige Pfeile
Spielplatzgeräte
Nicht-Pulver-Waffen
Drachen
Hobby- und Bastelartikel, bei denen der fertige Gegenstand nicht in erster Linie einen Spielwert hat
Modellbausatz, bei dem der fertige Gegenstand nicht in erster Linie einen Spielwert hat
Buntstifte, Farben, Kreiden und andere ähnliche Kunstmaterialien, bei denen das Material selbst oder der fertige Gegenstand nicht in erster Linie einen Spielwert hat, mit der Ausnahme, dass alle Kunstmaterialien, unabhängig davon, ob sie Bestandteil eines Spielzeugs sind oder nicht, dem LHAMA entsprechen müssen
Sportartikel / Campingartikel / Sportgeräte / Musikinstrumente / Jugendartikel / Möbel (Spielzeug, das ihr Gegenstück ist, ist jedoch abgedeckt)
Angetriebene Modelle von Flugzeugen / Raketen / Booten / Landfahrzeugen (Spielzeug, das deren Gegenstück ist, ist jedoch abgedeckt)
Schlauchboote mit konstanter Luft
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