October 2023



North America News

Am 23. August 2023 wurde die Standardspezifikation für die Brandsicherheit von Kerzen ASTM F2417 von der Version 2017 auf die Version 2023 aktualisiert.

Zweck dieser Spezifikation ist es, die wesentlichen Sicherheitsstandards für Kerzen und Kerzengruppen festzulegen, um ein zufriedenstellendes Sicherheitsniveau bei der regelmäßigen Verwendung von Kerzen zu fördern und damit die Wahrscheinlichkeit von Brandausbrüchen, Todesfällen und Personenschäden zu verringern.

Die Standardspezifikation für die Brandsicherheit von Kerzen ASTM F2417 wurde am 23. August 2023 von der Version 2017 auf die Version 2023 aktualisiert.

Zweck dieser Spezifikation ist es, die wesentlichen Sicherheitsstandards für Kerzen und Kerzengruppen festzulegen, um ein zufriedenstellendes Sicherheitsniveau bei der regelmäßigen Verwendung von Kerzen zu fördern und dadurch die Wahrscheinlichkeit von Brandausbrüchen, Todesfällen und Personenschäden zu verringern.

Die meisten Tests sind gegenüber der Ausgabe 2017 der Norm unverändert, aber die unten aufgeführten Punkte wurden berücksichtigt:

  • Definition eines Bausatzes zur Kerzenherstellung hinzugefügt

  • Zusätzliche Sicherheitsanforderungen für die Dochtwanderung und das Anlehnen des Dochts bei allen gefüllten Kerzen

Wenn in den USA Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der täglich aktualisierten Liste der Consumer Product Safety Commission (CPSC) Recent Recalls auf der CPSC-Website veröffentlicht. Die US-Rückrufe vom 01. September 2023 bis zum 30. September 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verletzungsgefahr

6

Brandgefahr

4

Risiko des Todes

4

Crash-Gefahr

4

Verbrennungsgefahr

3

Gefahr von Schnittverletzungen

3

Gefahr des Verschluckens

2

Erstickungsgefahr

2

Sturzgefahr

2

Andere Gefährdungen*

7

*Andere Gefahren umfassen das Risiko einer Exposition gegenüber Verbrennungsgasen, das Risiko einer Allergie, die Gefahr einer Vergiftung, die Gefahr eines Aufpralls, die Gefahr eines elektrischen Schlags, die Gefahr einer Gesundheitsgefährdung und die Gefahr einer Bleivergiftung mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Sportartikel / Ausrüstung

5

Maschinenpark

4

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

3

Möbel

2

Chemikalien

2

Elektrische Geräte

2

Werkzeuge und Hardware

1

Apotheke

1

Schmuck

1

Elektrische Haushaltsgeräte

1

Outdoor-Wohnartikel

1

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Wenn in Kanada Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website von Health Canada veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in Kanada vom 01. September 2023 bis zum 30. September 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verletzungsgefahr

6

Gefahr des Verschluckens

6

Risiko des Verschluckens

6

Mikrobiologische Gefährdung

6

Chemische Gefährdung

4

Risiko des Todes

3

Brandgefahr

3

Andere Gefährdungen*

19

*Andere Gefahren sind Verbrennungsgefahr, Schnittverletzungsgefahr, Sturzgefahr, Gesundheitsgefahr Bleivergiftungsgefahr, Stromschlaggefahr, Sicherheitsrisiko, Einklemmungsgefahr, Erstickungsgefahr, Ertrinkungsgefahr, Absturzgefahr, Erstickungsgefahr, Verhedderungsgefahr, Strangulierungsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Lebensmittel

10

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

7

Sportartikel / Ausrüstung

4

Maschinenpark

3

Chemikalien

2

Andere Kategorien*

9

*Zu den anderen Kategorien gehören Haushaltsartikel, Werkzeuge und Eisenwaren, Elektrogeräte, Stoffe/Textilien/Bekleidung/Heimtextilien, Schreibwaren, Artikel für den Außenbereich, Materialien mit Lebensmittelkontakt, Möbel und Schmuck mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

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Europe News

Die Europäische Union hat Rechtsvorschriften zur Regulierung von Mikroplastik erlassen, die unter einen neuen Eintrag in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 fallen. Das neue Gesetz, die Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission, wird in mehreren Phasen eingeführt, wobei die erste Phase am 17. Oktober 2023 beginnt.

Am 27. September 2023 führte die Europäische Union (EU) die Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission ein, die den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) durch die Schaffung eines neuen Eintrags 78 in Anhang XVII ändert. Dieser neue Eintrag bezieht sich auf die Beschränkung von Mikropartikeln aus synthetischen Polymeren ("Mikroplastik") als Stoffe als solche und in Gemischen. Diese Verordnung wird am 17. Oktober 2023 in Kraft treten.

Gemäß dieser Abänderung werden Mikropartikel aus synthetischen Polymeren ("Mikroplastik") definiert als "Polymere, die fest sind" und die beide folgenden Bedingungen erfüllen

  1. in Partikeln enthalten sind und mindestens 1 Gewichtsprozent dieser Partikel ausmachen; oder eine kontinuierliche Oberflächenbeschichtung auf Partikeln bilden.

  2. mindestens 1 Gewichtsprozent der unter Buchstabe a) genannten Partikel eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • - Alle Abmessungen der Partikel sind gleich oder kleiner als 5 mm.

    • - Die Länge der Partikel beträgt höchstens 15 mm und ihr Verhältnis von Länge zu Durchmesser ist größer als 3.

Zusätzlich zu der dargestellten Definition von Mikroplastik sind die folgenden Polymere von dieser Bezeichnung ausgeschlossen:

  1. Polymere, die das Ergebnis eines Polymerisationsprozesses sind, der in der Natur stattgefunden hat, unabhängig von dem Verfahren, durch das sie gewonnen wurden, und die keine chemisch veränderten Stoffe sind.

  2. Polymere, deren Abbaubarkeit gemäß Anhang 15 "Regeln für den Nachweis der Abbaubarkeit" in dieser Verordnung nachgewiesen ist.

  3. Polymere, die eine Löslichkeit von mehr als 2 g/L haben, nachgewiesen gemäß Anlage 16 "Regeln für den Nachweis der Löslichkeit" dieser Verordnung.

  4. Polymere, die in ihrer chemischen Struktur keine Kohlenstoffatome enthalten.

Darüber hinaus werden mit dieser Verordnung auch einige wichtige Bestimmungen eingeführt, wie z. B.,

  1. Mit Ausnahme der Szenarien 2 - 11 in der nachstehenden Übersichtstabelle dürfen Mikropartikel aus synthetischen Polymeren als solche oder in Mischungen, die vor dem 17. Oktober 2023 in Verkehr gebracht wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden, um unnötige Produktrückrufe zu vermeiden und Abfall zu reduzieren.

  2. Ausnahmen für die Verwendung von Mikropartikeln aus synthetischen Polymeren sind nachstehend aufgeführt.

    • - Bei Verwendung als eigenständige Stoffe oder in Gemischen zur Verwendung an Industriestandorten.

    • - Wenn sie durch technische Mittel so eingeschlossen sind, dass eine Freisetzung in die Umwelt verhindert wird, wenn sie gemäß der Gebrauchsanweisung bei der vorgesehenen Endverwendung verwendet werden.

    • - Bei dauerhafter Einbindung in eine feste Matrix während der beabsichtigten Endanwendung.

    • - Wenn Mikropartikel aus synthetischen Polymeren in Produktkategorien wie Arzneimitteln, Tierarzneimitteln, In-vitro-Diagnostika und Lebensmittelzusatzstoffen verwendet werden.

  3. Ab dem 17. Oktober 2025 müssen Lieferanten von Mikroplastik, das zur Verwendung in Industrieanlagen bestimmt ist, bestimmte Angaben machen.

  4. Ab dem 17. Oktober 2025 müssen die Anbieter der nachstehend genannten Produkte, die Mikroplastik enthalten, den gewerblichen Anwendern und der breiten Öffentlichkeit Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung zur Verfügung stellen, wie die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt verhindert werden kann.

    • - Mikroplastik, das bei der vorgesehenen Endverwendung dauerhaft in eine feste Matrix eingebaut wird.

    • - Mikroplastik, das durch technische Mittel zurückgehalten wird und bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht in die Umwelt gelangt.

  5. Ab dem 17. Oktober 2026 gelten für die Anbieter von In-vitro-Diagnostika die gleichen Maßnahmen wie unter Buchstabe d) beschrieben.

  6. Vom 17. Oktober 2031 bis zum 16. Oktober 2035 müssen Anbieter von Lippen-, Nagel- und Make-up-Produkten, die Mikroplastik enthalten, auf dem Artikel den Hinweis "Dieses Produkt enthält Mikroplastik" anbringen. (Produkte, die vor dem 17. Oktober 2031 in Verkehr gebracht werden, müssen diesen Hinweis jedoch erst ab dem 17. Dezember 2031 tragen).

  7. Ab dem 31. Mai 2026 müssen Hersteller und industrielle nachgeschaltete Anwender von synthetischen Polymermikropartikeln in Form von Pellets, Flocken und Pulvern, die als Ausgangsmaterial bei der Kunststoffherstellung an Industriestandorten verwendet werden, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bis zum 31. Mai eines jeden Jahres die entsprechenden Informationen vorlegen.

  8. Ab dem 31. Mai 2027 müssen andere Hersteller von synthetischen Polymermikropartikeln und andere industrielle nachgeschaltete Anwender, die synthetische Polymermikropartikel an Industriestandorten verwenden, dieselben Maßnahmen wie unter Buchstabe g) oben beschrieben ergreifen.

  9. Bis zum 31. Mai 2027 (und jedes Jahr danach) müssen die Anbieter Informationen an die ECHA übermitteln, wenn sie unter anderem Mikroplastik, das während der beabsichtigten Endanwendung dauerhaft in eine feste Matrix eingebunden ist, erstmals für gewerbliche Anwender und die breite Öffentlichkeit in Verkehr bringen.

  10. Auf Verlangen der EU-Behörden müssen die Hersteller, Importeure und industriellen nachgeschalteten Anwender von Produkten, die Mikroplastik enthalten, spezifische Informationen über die Identität und Funktion dieser Polymere in ihren Produkten bereitstellen.

  11. Hersteller, Importeure und industrielle nachgeschaltete Anwender von Produkten, die Polymere enthalten, die von der Bezeichnung als Mikroplastik ausgenommen sind, müssen nachweisen, dass das Produkt gemäß Anhang 15 dieser Verordnung abbaubar (oder gemäß Anhang 16 löslich) ist.

Zur weiteren Klärung der Auslegung dieser Verordnung hat die Europäische Kommission auf ihrer Website Commission Regulation (EU) 2023/2055 - Restriction of microplastics intentional added to products (europa.eu) die Beschränkung von Mikroplastik, das Produkten absichtlich zugesetzt wird, näher erläutert und einige wichtige Punkte zusammengefasst.

  1. Die Verordnung schränkt bestimmte Arten und Verwendungszwecke von Glitter ein, je nachdem, woraus der Glitter besteht, wofür er verwendet wird und ob er lose, in einem Gegenstand eingeschlossen oder daran befestigt ist.

    1. Loser Kunststoffglitter für Kunsthandwerk und Spielzeug ist ab dem 17. Oktober 2023 verboten (sofern er nicht biologisch abbaubar oder löslich ist). Für Kunststoffglitter, der an Gegenständen angebracht ist, würde das Verbot ab dem 17. Oktober 2023 nur für glitzernde Dekorationsgegenstände gelten, von denen sich der Glitter bei normalem Gebrauch ablöst.

    2. Plastikglitter, das bei der Verwendung in einer festen Matrix (z. B. Glitzerkleber), einem festen Film (z. B. Farben, Tinten) oder festen Gegenständen (im Inneren von Schmuck) eingeschlossen ist oder vollständig enthalten ist (z. B. in Schneekugeln), ist von dem Verbot nicht betroffen.

  2. Glitzerartikel, bei denen die dekorative Funktion zweitrangig ist, wie z. B. Kleidungsstücke, Schuhe, Vorhänge usw., fallen nicht in den Anwendungsbereich der Beschränkung.

  3. Für glitzernde Artikel, die eine rein dekorative Funktion haben, wie z.B. Weihnachtsschmuck, Spielzeug-/Partyhüte usw,

    1. Wenn sich der Glitter bei normaler Endverwendung nicht vom Gegenstand löst, wird er als fester Bestandteil des Gegenstands betrachtet und fällt nicht unter die Beschränkung.

    2. Löst sich der Glitter während des normalen Endverbrauchs vom Gegenstand, gilt die Einschränkung.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Änderung des REACH-Anhangs XVII in Bezug auf die EU-Mikroplastik-Verordnung in wesentlichen Punkten.

Anmerkung:

* Wenn die Konzentration von Mikropartikeln aus synthetischen Polymeren nicht durch verfügbare Analysemethoden oder Begleitunterlagen bestimmt werden kann, werden zur Überprüfung der Einhaltung des Konzentrationsgrenzwerts nur Partikel mit mindestens der folgenden Größe berücksichtigt:

  1. 0,1 μm für jede Abmessung, für Partikel, bei denen alle Abmessungen ≤ 5 mm sind.

  2. 0,3 μm in der Länge, für Partikel mit einer Länge ≤ 15 mm und einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser > 3.

Am 23. August 2023 wurde eine Europäische Norm für Kerzenzubehör EN 17885-2023 veröffentlicht.

Ziel der Norm ist es, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Bewertungsverfahren für Kerzenzubehör sowie Anweisungen für die Darstellung von Sicherheitsinformationen zu umreißen. Die vorgestellten Anforderungen und Prüfverfahren sind so konzipiert, dass sie die häufigsten Brandgefahren im allgemeinen Gebrauch berücksichtigen.

Am 23. August 2023 wurde eine Europäische Norm für Kerzenzubehör EN 17885-2023 veröffentlicht.

Ein Kerzenzubehör wird definiert als "Gegenstand, der für die Verwendung mit Kerzen bestimmt ist oder vermarktet wird". In der Norm wird darauf hingewiesen, dass der Behälter einer "Behälterkerze" (z. B. eines Teelichts) nicht als Kerzenzubehör gilt.

Ziel der Norm ist es, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und Bewertungsverfahren für Kerzenzubehör zu umreißen, zusammen mit Anweisungen für die Darstellung von Sicherheitsinformationen. Die vorgestellten Anforderungen und Prüfverfahren sind so konzipiert, dass sie die häufigsten Brandgefahren im allgemeinen Gebrauch berücksichtigen.

Die Norm legt Sicherheitskriterien für mehrere Bereiche fest, darunter Entflammbarkeit, Stabilität, Brandsicherheit und Oberflächentemperaturbegrenzungen für zugängliche Teile sowie Anforderungen an die Produktsicherheitskennzeichnung.

Wenn in Europa Gefahren in Non-Food-Konsumgütern festgestellt werden, werden die Produkte zurückgerufen und im wöchentlich aktualisierten Safety Gate-System veröffentlicht. Die europäischen Rückrufe vom 01. September 2023 bis zum 30. September 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Chemische Gefährdung

194

Erstickungsgefahr

22

Verletzungsgefahr

18

Gefahr eines elektrischen Schlages

16

Verbrennungsgefahr

13

Brandgefahr

13

Umweltgefährdung

10

Mikrobiologische Gefährdung

4

Andere Gefährdungen*

10

*Zu den sonstigen Gefahren gehören Einklemmgefahr, Ertrinkungsgefahr, Schnittgefahr und Strangulationsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 4.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Körperpflege / Kosmetika

170

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

39

Elektrische Geräte

14

Schmuck

10

Maschinenpark

7

Computer / Audio / Video / Sonstige Elektronik & Zubehör

5

Bauprodukte

5

Sportartikel / Ausrüstung

5

Elektrische Haushaltsgeräte

5

Schutzausrüstung

4

Andere Kategorien*

12

*Andere Kategorien umfassen Chemikalien, Gewebe/Textilien/Bekleidung/Heimtextilien, Autoteile, Haushaltsartikel, Werkzeuge und Eisenwaren sowie Zubehör mit einer Häufigkeit von weniger als 4.

Notifizierendes Land

Frequenz

Italien

114

Ungarn

53

Irland

21

Deutschland

20

Schweden

18

Polen

15

Frankreich

13

Litauen

5

Die Niederlande

5

Slowakei

4

Andere Länder*

8

*Zu den anderen Ländern gehören die Tschechische Republik, Finnland, Belgien, Dänemark und Norwegen mit einer Häufigkeit von weniger als 4.

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Asia News

Die Nationale Gesundheitskommission Chinas hat die Bekanntmachung Nr. 5 aus dem Jahr 2023 veröffentlicht, um verschiedene Stoffe und Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln zuzulassen.

Im August 2023 veröffentlichte die Nationale Gesundheitskommission Chinas (NHC) die Bekanntmachung Nr. 5 aus dem Jahr 2023, in der neue Stoffe und Materialien angekündigt werden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln sicher sind. Die Bekanntmachung umfasst zwei Lebensmittelzusatzstoffe und ein Harzmaterial, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt.

  1. Neue Zusatzstoffe für Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände

2. Neue Harze für Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt.

Dieser Standard trat mit seiner Veröffentlichung im August 2023 in Kraft.

Wenn in China Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und im SAMR Defective Product Administrative Centre veröffentlicht, das täglich aktualisiert wird. Die Rückrufe in China vom 01. September 2023 bis zum 30. September 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Sicherheitsrisiko Gefährdung

47

Gesundheitsrisiko Gefährdung

27

Brandgefahr

22

Gefahr eines elektrischen Schlages

19

Chemische Gefährdung

12

Verletzungsgefahr

11

Mikrobiologische Gefährdung

7

Erstickungsgefahr

7

Sturzgefahr

6

Gefahr der Strangulierung

5

Andere Gefährdungen*

21

*Andere Gefahren umfassen Allergierisiko, Absturzgefahr, Verbrennungsgefahr, Schnittverletzungsgefahr, Verwicklungsgefahr, Explosionsgefahr, Todesgefahr, Erstickungsgefahr und Schnittgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 5.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Stoff / Textil / Bekleidung / Heimtextilien

18

Elektrische Haushaltsgeräte

15

Elektrische Geräte

11

Material mit Lebensmittelkontakt

11

Sportartikel / Ausrüstung

9

Schuhe

8

Schreibwaren

3

Andere Kategorien*

8

*Zu den anderen Produktkategorien gehören Spielzeug und Kinderpflegeprodukte, Chemikalien, Möbel, Schutzausrüstung und Haushaltsartikel mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

Provinzen

Frequenz

Guangdong

25

Anhui

13

Shanxi

8

Shanghai

8

Chongqing

7

Jiangsu

7

Sichuan

4

Fujian

4

Hunan

3

Andere Provinzen*

4

*Zu den anderen Provinzen gehören Tianjin, Beijing und Henan mit einer Häufigkeit von weniger als 3.

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Australia/New Zealand News

Am 5. September 2023 wurde die australische verbindliche Norm für Spielzeug für Kinder bis einschließlich 36 Monate aktualisiert.

Das Hauptziel der verbindlichen Norm besteht darin, die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass sich Kleinteile während des Gebrauchs oder der erwarteten Abnutzung von Spielzeugen lösen oder aus ihnen herausfallen, um letztlich die Gefahr des Erstickens, des Erstickens oder des Todes zu vermindern. Darüber hinaus enthält die Norm besondere Bestimmungen für Spielzeug, das Batterien enthält.

Die Lieferanten haben bis zum 4. März 2025 Zeit, um die Anforderungen der neu aktualisierten verbindlichen Norm zu erfüllen.

Am 5. September 2023 wurde die australische verbindliche Norm für Spielzeug für Kinder bis einschließlich 36 Monate aktualisiert.

Um der Norm zu entsprechen, muss Spielzeug für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten bestimmte Abschnitte einer der folgenden Normen erfüllen:

  • Australische Norm AS/NZS ISO 8124.1:2023 Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Sicherheitsaspekte in Bezug auf mechanische und physikalische Eigenschaften

  • Internationale Norm (ISO) ISO 8124-1:2022 Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Sicherheitsaspekte in Bezug auf mechanische und physikalische Eigenschaften

  • Europäische Norm (EN) EN 71-1:2014 + A1:2018: Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften

  • Amerikanische (ASTM) Norm ASTM F963-17 Standard Consumer Safety Specification for Toy Safety.

Die Norm schreibt außerdem vor, dass bei Spielzeug für Kinder bis einschließlich 36 Monate, das eine Batterie enthält, das Batteriefach so gesichert sein muss, dass es nur mit Hilfe eines Werkzeugs geöffnet werden kann. Diese Vorschrift soll mögliche Schäden durch leicht zugängliche Batterien verhindern, da kleine Kinder diese als Kleinteile versehentlich verschlucken können.

Die Anbieter haben bis zum 4. März 2025 Zeit, die Anforderungen der neuen verbindlichen Norm zu erfüllen. Während dieser Übergangszeit können die Anbieter entweder die geänderte Verbraucherschutzmitteilung Nr. 14 von 2003 (geändert durch Verbraucherschutz Nr. 1 von 2005) oder die neue Sicherheitsnorm 2023 für Verbrauchsgüter (Spielzeug für Kinder bis einschließlich 36 Monate) einhalten. Ab dem 5. März 2025 müssen sich die Anbieter jedoch strikt an die neue Sicherheitsnorm 2023 für Verbrauchsgüter (Spielzeug für Kinder bis einschließlich 36 Monate) halten.

Die Informationsnorm 2023 für Verbrauchsgüter (Pflegekennzeichnung) wurde am 5. September 2023 aktualisiert und legt die Kennzeichnungsanforderungen für Bekleidung und Textilerzeugnisse fest.

Der aktualisierte Informationsstandard 2023 für Verbrauchsgüter (Pflegekennzeichnung) legt die verbindlichen Anforderungen für die Kennzeichnung einer Reihe von vorgeschriebenen Produkten fest.

Diese verbindliche Norm basiert auf bestimmten Abschnitten der freiwilligen australischen/neuseeländischen Norm AS/NZS 1957:1998 Textiles - Care labelling und der internationalen Norm ISO 3758:2012 Textiles-Care labelling code using symbols.

Unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen der obligatorischen Norm erfüllt sind, können die Anbieter zusätzliche Informationen, wie z. B. Pflegehinweise in anderen Sprachen, bereitstellen.

Die verbindliche Norm für die Pflegekennzeichnung von Bekleidung und Textilien gilt für:

  • Kleidung

  • Heimtextilien

  • Einrichtungsgegenstände

  • Stückgut aus Textilien

  • Kunststoffbeschichtete Gewebe

  • Wildlederhäute

  • Leder

  • Pelze

Wichtige Anforderungen:

Diese Anforderungen sollen den Lieferanten eine allgemeine Vorstellung davon vermitteln, was in der verbindlichen Norm gefordert wird. Die Lieferanten dürfen sich nicht auf diese Informationen als vollständigen Leitfaden für die Einhaltung der Norm verlassen.

Die verbindliche Norm sieht Übergangsfristen vor, um den Lieferanten bei der Anpassung an die neuen Anforderungen zu helfen.

Übergangszeit:

Vom 5. September 2023 bis zum 4. März 2024 müssen die Anbieter weiterhin ein Pflegeetikett (Anweisungen) in englischer Sprache bereitstellen, können aber zusätzlich Pflegesymbole anbringen, wenn sie dies wünschen.

Ab dem 5. März 2024 können die Anbieter wählen, ob sie Pflegehinweise durch ein Pflegeetikett in englischer Sprache oder durch die Verwendung der Pflegesymbole oder durch beides geben.

Wenn in Australien Gefahren in Verbraucherprodukten festgestellt werden, werden diese zurückgerufen und in der Datenbank für Rückrufe und Sicherheitswarnungen auf der Website der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission veröffentlicht, die täglich aktualisiert wird. Die australischen Rückrufe vom 01. September 2023 bis zum 30. September 2023 sind im Folgenden zusammengefasst:

Gefahren

Frequenz

Verletzungsgefahr

21

Risiko des Todes

13

Verbrennungsgefahr

9

Erstickungsgefahr

6

Risiko des Verschluckens

6

Brandgefahr

5

Gefahr eines elektrischen Schlages

4

Gefahr von Schnittverletzungen

4

*Andere Gefährdungen

7

*Zu den sonstigen Gefahren gehören Absturzgefahr, Absturzgefahr, Gefahr der Exposition gegenüber Verbrennungsgasen und Explosionsgefahr mit einer Häufigkeit von weniger als 4.

Produkt-Kategorien

Frequenz

Werkzeuge und Hardware

6

Elektrische Geräte

5

Sportartikel / Ausrüstung

4

Spielzeug und Kinderpflegeprodukte

2

Elektrische Haushaltsgeräte

2

Auto-Komponenten

2

Andere Kategorien*

5

*Andere Kategorien umfassen Haushaltsartikel, Materialien mit Lebensmittelkontakt, Gewebe/Textilien/Bekleidung/Heimtextilien, Schuhe und Möbel mit einer Häufigkeit von weniger als 2.

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