Die Norm ASTM F963 für Spielzeugsicherheit
ASTM F963 war lange Zeit ein wichtiger Standard für Spielzeugsicherheitsprüfungen. Dieser Standard befasst sich mit Sicherheitsanforderungen für Spielzeug, das als Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren entworfen, hergestellt oder vermarktet wird (mit Ausnahme der in Anhang A aufgeführten Produkte).
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Abschnitt 4.3.5: Anforderungen an Schwermetalle
Bedeutende Änderungen:
Alternative Methode zur Gesamtprüfung von Schwermetallen für homogene Polymere hinzugefügt: HD-XRF
Geklärte Ausnahme, gemäß 16 CFR 1500.91, gilt nur für Gesamtblei und diese Ausnahme wird nur auf lösliches Blei ausgedehnt, nicht auf die anderen Elemente (außer Papier und Karton, die von der löslichen Prüfung für alle Elemente ausgenommen sind)
Kriterien für Ausnahmen bei Aufklebern und bedruckten Textilien geklärt
Klarstellung, dass bei einem Gesamtscreening-Test für Cadmium unter 75 ppm, kleine Metallteile als konform mit dem Cadmium-Extraktionstest gelten
Abschnitte 4.3.6 und 8.4: Anforderungen an die mikrobiologische Sicherheit
Bedeutende Änderungen:
Gegenstände aus Vogelfedern in den Geltungsbereich der mikrobiologischen Sicherheit aufgenommen
Akzeptable mikrobiologische Grenzwerte für die Sauberkeit von Materialien spezifiziert (Siehe Anhang B)
Aktualisierte Prüfmethode und Kriterien für die Sauberkeit von Materialien:
USP 35 <61> und <62>
Die CTFA-Mikrobiologierichtlinien, Prüfmethode M-1 und M-2
Folgende Organismen dürfen nicht nachgewiesen werden:
Pseudomonas sp.
Escherichia coli
Koagulase-positive Staphylococcus sp.
Salmonella sp.
Shigella sp. (nur für Vogelfedern)
Aktualisierte Testmethodenreferenzen und Kriterien zur Wirksamkeit von Konservierungsstoffen:
USP 35 <51>
Die CTFA-Mikrobiologierichtlinien, Testmethoden M-3 und M-6
Folgende Organismen werden mindestens verwendet, um das Produkt herauszufordern:
Staphylococcus aureus
Escherichia coli
Pseudomonas aeruginosa
Candida albicans
Aspergillus brasiliensis
Abschnitt 4.3.7 und 8.29: Anforderungen an Füllmaterial
Bedeutende Änderungen:
Entfernte Anforderungen des Bundesstaats Pennsylvania
Vereinfachte Bewertungsmethode durch Zulassen der visuellen Inspektion mit einem Stereoweitfeldmikroskop oder einem gleichwertigen Gerät
Abschnitt 4.5: Anforderungen an Akustik
Bedeutende Änderungen:
Änderung des Bewertungsverfahrens zur besseren Angleichung an ISO 8124-1 und EN 71-1
Aktualisierter Testparameter (Geschwindigkeit) für Schiebe-/Ziehspielzeuge von 2 m/s auf 1 m/s
Erhöhte C-gewichtete Spitzenwertgrenze für Nah-am-Ohr-Spielzeug von 95 dB auf 110 dB (was mit EN 71-1 übereinstimmt)
Abschnitt 4.6.2.2 und 8.13: Anforderungen an mundbetätigte Projektilspielzeuge
Bedeutende Änderungen:
Hinzugefügte Anforderungen und Testmethoden für mundbetätigte Projektilspielzeuge bezüglich kleiner Teile, die zu Erstickungsgefahr führen können
Abschnitt 4.14: Anforderungen an Kordeln, Gurte und Elastiken in Spielzeugen
Bedeutende Änderungen:
Befreiung für Gurte, die als Taillenrestriktionen bei Aufsitzspielzeugen verwendet werden, von den Anforderungen an freie Länge und Schleifen hinzugefügt
Abschnitt 4.15.1 und 8.28: Anforderungen an Aufsitzspielzeuge
Bedeutende Änderungen:
Befreiung für Produkte mit Rädern, die 150 mm oder weniger auseinander liegen und von Natur aus instabil sind, hinzugefügt (Folgen Sie EN 71-1 für Produkte, die nicht von Natur aus für Stabilität ausgelegt sind)
Geänderte Überlastprüfung für Rutschspielzeuge, die für mehrere Kinder ausgelegt sind
Abschnitt 4.21 und 8.13, 8.14: Anforderungen an Projektilspielzeuge
Bedeutende Änderungen:
Anpassung an ISO 8124-1 und EN 71-1, außer für Dimensionsparameter für Stiftfüllungen
Beurteilungsmessgerät für Projektilspitzen mit geripptem Vorderteil hinzugefügt
Längenanforderung (57 mm) für Saugnapfprojektile hinzugefügt
Aufpralltestanforderungen für Projektile mit gespeicherter Energie und Pfeile, die ohne gespeicherte Energie abgeschossen werden, hinzugefügt
Erlaubte kinetische Energiedichte (KED) für Projektile beträgt jetzt 2.500 J/m2
Befreiung für kleine Schaumstoffteile hinzugefügt, die nach der Prüfung von Projektilen freigesetzt werden
Abschnitt 4.24: Anforderungen an Quetschspielzeug
Bedeutende Änderungen:
Klarstellung, dass die Anforderung an die Aufprallgefahr nur für den Teil des Spielzeugs gilt, der die Quetschfunktion hat
Abschnitt 4.25 und 5: Anforderungen an batteriebetriebene Spielzeuge
Bedeutende Änderungen:
Anforderungen an wiederaufladbare Zellen und Batterien, wie Lithiumbatterien und Nickel-Metallhydrid-Batterien, hinzugefügt:
Batterie-Überladungstest
Wiederholter Überladungstest
Einzelner Ladetestfehler
Kurzschlusssicherheitsprüfung
Etikettierungsanforderungen für Produkte, die mit Münz- oder Knopfzellen betrieben werden
Anforderungen an Spielzeuge, die mit Lithium-Ionen- oder Lithium-Ionen-Polymer-Batterien betrieben werden, hinzugefügt, die Zelle muss mindestens einem der folgenden Standards entsprechen:
ANSI C18.2M Teil 2
UL 1642 oder UL 2054
IEC 62133
Neue Referenzstandards für Batterien und Ladegeräte hinzugefügt:
ANSI/UL 2595
IEC 60950-1
Abschnitt 4.38 und 8.25: Anforderungen an Magnete
Bedeutende Änderungen:
Zusätzliche Tests zur Anpassung an ISO 8124-1 und EN 71-1 hinzugefügt:
Einweichtest für Holzspielzeug und Mundstücke von mundbetätigten Spielzeugen, der vor anderen Nutzungs- und Missbrauchstests durchgeführt werden muss
Kompressionstest
Falltest
Metallscheibe für den Zyklustest festgelegt, wenn das Spielzeug keine passende Metallkomponente enthält
Abschnitt 4.40 und 8.30: Anforderungen an expandierende Materialien
Bedeutende Änderungen:
Neue Anforderungen für bestimmte Spielzeuge, die nach dem Verschlucken durch ein Kind erheblich expandieren und eine Verstopfung des Magen-Darm-Trakts verursachen können
Abschnitt 4.41 und 8.27: Anforderungen an Spielzeugtruhen
Bedeutende Änderungen:
Die Anforderungen an Spielzeugtruhen aus ASTM F963 erneut einbezogen
Abschnitte 5-7: Anforderungen an Kennzeichnung / Anleitung / Herstellerkennzeichnung
Bedeutende Änderungen:
Anforderungen hinzugefügt für:
Kennzeichnung von Knopf- oder Münzzellenbatterien
Anweisungen und Herstellerkennzeichnung von Spielzeugtruhen
Akku-betriebene Mitfahrspielzeuge Anweisungen
Überarbeitete Anforderungen für:
Magnetkennzeichnung
Anweisungen für batteriebetriebene Spielzeuge
Gemäß dem Consumer Product Safety Improvement Act (CPSIA) wird der aktualisierte Standard durchgesetzt und wird 180 Tage nach der Benachrichtigung der Consumer Product Safety Commission (CPSC) durch ASTM verpflichtend, es sei denn, die Überarbeitung wird durch CPSC innerhalb von 90 Tagen abgelehnt.
Anhang A
Produkte, die nicht durch ASTM F963 abgedeckt sind:
Fahrräder / Dreiräder
Nicht-motorisierte Roller
Freizeit-Motorroller / Pocket-Bikes
Schleudern / spitze Wurfpfeile
Spielplatzgeräte
Nicht-pulversierte Waffen
Drachen
Bastel- und Hobbyartikel, bei denen das fertige Produkt keinen primären Spielwert hat
Modellbausätze, bei denen das fertige Produkt keinen primären Spielwert hat
Buntstifte, Farben, Kreiden und andere ähnliche Kunstmaterialien, bei denen das Material selbst oder das fertige Produkt keinen primären Spielwert hat, mit der Ausnahme, dass alle Kunstmaterialien, unabhängig davon, ob sie Bestandteil eines Spielzeugs sind oder nicht, den Anforderungen von LHAMA entsprechen müssen
Sportartikel / Campingartikel / Sportausrüstung / Musikinstrumente / Kinderprodukte / Möbel (Jedoch sind Spielzeuge, die ihre Gegenstücke sind, abgedeckt)
Angetriebene Modelle von Flugzeugen / Raketen / Booten / Landfahrzeugen (Jedoch sind Spielzeuge, die ihre Gegenstücke sind, abgedeckt)
Dauerbelüftete Aufblasartikel
Anhang B
Produktkategorien | Mikrobiologische Grenzwerte (KBE/mL oder KBE/g) |
Säuglingsprodukt | 100 (500)1 |
Produkt wie Gesichtsfarbe oder Kosmetik, die für die Verwendung durch ein Kind oder auf einer Puppe oder einem ähnlichen Produkt bestimmt ist (ausgenommen Lippenbalsam, Lipgloss, Lippenstifte und ähnliche Artikel), bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie im Augenbereich verwendet werden | 100 (500)1 |
Federprodukte aus Vogelmaterial | 5000 |
Alle anderen Produkte | 1000 (5000)1 |
Hinweis:
1. Aufgrund der durch den Verdünnungsprozess eingeführten Variabilität können bis zu 5 x 102 KBE/mL oder KBE/g für Säuglings- oder Gesichtsmalerei und bis zu 5 x 103 KBE/mL oder KBE/g für alle anderen Produkte als akzeptabeles Ergebnis betrachtet werden.
Diese Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
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